PPWR Statement

PPWR: Unsere offizielle Stellungnahme
Mit der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) treten ab dem 12. August 2026 grundlegend neue Anforderungen an die Dokumentation und Zusammenarbeit innerhalb der Lieferkette in Kraft. Als Lieferant von Verpackungen und Verpackungsmaterialien nehmen wir hierzu frühzeitig und transparent Stellung.
An dieser Stelle finden Sie unser offizielles Statement gemäß Artikel 16 der PPWR: Es informiert darüber, in welcher Rolle wir im Sinne der Verordnung auftreten, welche Anforderungen (u. a. zu Schwermetallgrenzwerten, besorgniserregenden Stoffen und PFAS) bereits berücksichtigt werden und welche Informationen wir unseren Kunden zur Verfügung stellen, damit diese ihrer eigenen Konformitätsbewertung als Erzeuger der finalen Verpackung nachkommen können. Bei Fragen zur Recyclingfähigkeit sowie zu Mindestrezyklatanteilen unterstützen wir Sie zudem gerne persönlich.
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Mit der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) treten ab dem 12. August 2026 grundlegend neue Anforderungen an die Dokumentation und Zusammenarbeit innerhalb der Lieferkette in Kraft. Als Lieferant von Verpackungen und Verpackungsmaterialien nehmen wir hierzu frühzeitig und transparent Stellung.
An dieser Stelle finden Sie unser offizielles Statement gemäß Artikel 16 der PPWR: Es informiert darüber, in welcher Rolle wir im Sinne der Verordnung auftreten, welche Anforderungen (u. a. zu Schwermetallgrenzwerten, besorgniserregenden Stoffen und PFAS) bereits berücksichtigt werden und welche Informationen wir unseren Kunden zur Verfügung stellen, damit diese ihrer eigenen Konformitätsbewertung als Erzeuger der finalen Verpackung nachkommen können. Bei Fragen zur Recyclingfähigkeit sowie zu Mindestrezyklatanteilen unterstützen wir Sie zudem gerne persönlich.
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